Vermittlungsgutschein
Ein Vermittlungsgutschein ist ein Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, an einen privaten Arbeitsvermittler einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn dieser den Inhaber des Vermittlungsgutscheins in eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt.
Ein zentrales Ziel bei der Einführung des Vermittlungsgutscheins war die Stärkung des Wettbewerbs in der Arbeitsvermittlung.
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